Finanzielle Mittel, welche dem TV Hohenlimburg 1871 e.V. in Form von Zahlungsauflagen durch Strafrichter und Staatsanwälte zugewiesen werden, helfen unsere soziale Verantwortung vor allem gegenüber jungen Menschen im regionalen Raum Hagen zu übernehmen. Wir unterstützen die Gesundheitsförderung für Körper und Geist und bieten vor allem jungen Menschen eine sinnvolle Freizeitgestaltung und Orientierung.
Alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen werden durch den TV Hohenlimburg 1871 e.V. erfüllt:
- Gemeinnützigkeit: Der TV Hohenlimburg 1871 e.V. ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 16.08.2016.
- Verwendung der Gelder: Der TV Hohenlimburg 1871 e.V. verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
- Nachricht über Zahlungen: Der TV Hohenlimburg 1871 e.V. garantiert die unverzügliche Benachrichtigung der zuweisenden Stelle über eingehende Zahlungen bzw. Zahlungsverzug.
- Separate transparente Kontoführung: Der TV Hohenlimburg 1871 e.V. führt ein Geldauflagenkonto, das ausschließlich für die Verwendung von Geldauflagen genutzt wird.
- Zuwendungsbestätigung für gezahlte Geldauflagen werden nicht ausgestellt, da es sich hierbei nicht um freiwillige Zuwendungen (Spenden) handelt.
- Listen der Oberlandesgerichte: Der TV Hohenlimburg 1871 e.V. ist in der Liste des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter dem Aktenzeichen E-10441 als gemeinnützige und empfangsberechtigte Organisation eingetragen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erhält jährlich eine Mitteilung über eingegangene Zahlungen.
Für Ihre Unterstützung durch die Zuweisung und Zahlung von Geldauflagen danken wir Ihnen ganz herzlich!
Geldauflagenkonto*:
Volksbank Hohenlimburg
IBAN: DE59 4506 1524 4001 2559 01
BIC: GENODEM1HLH
*HINWEIS: Dies ist kein Spendenkonto.
Ansprechpartner
Gaby Schreckenberg
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 02331 - 66710