Hier findet Ihr das Anmeldeformular im pdf-Format.
Bitte ausdrucken, ausfüllen und dem Übungsleiterleiter unterschrieben aushändigen. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren bitte die Unterschrift der Eltern nicht vergessen.
Beitragsordnung des Turnverein Hohenlimburg 1871 e.V.
Die Mitgliedsbeiträge des TV Hohenlimburg e. V. können beim Vorstand oder den jeweiligen Abteilungsleitern erfragt werden.
§ 1 Aufnahmegebühr
Bei Aufnahmen in den Verein kann eine Aufnahmegebühr erhoben werden.
§ 2 Mitglieds- und Abteilungsbeitrag
Die Abbuchung erfolgt jährlich zum 3. Februar des laufenden Jahres, bei Neuaufnahmen im laufenden Jahr zwei Monate nach Eintritt in den Verein.
§ 3 Umlage
Eine Umlage wird nicht erhoben.
§ 4 Einzugsermächtigung
Der Mitgliedsbeitrag wird ausschließlich per Lastschrift eingezogen.
§ 5 Mahnverfahren
Mitglieder, die zum Fälligkeitstermin dem Verein gegenüber mit Zahlungen im Rückstand sind, werden dreimal schriftlich gemahnt. Ab der 2. Mahnung werden Bearbeitungsgebühren erhoben. Ist ein Mitglied länger als sechs Monate dem Verein gegenüber mit Zahlungen im Rückstand und seiner Zahlungspflicht trotz schriftlicher Mahnung nicht nachgekommen, erfolgt sein Ausschluß aus dem Verein (§ 10 der Vereinssatzung). Das Mitglied hat gleichwohl den fälligen Beitrag zu zahlen.
Der Verein (Vorstand) behält sich vor, die Einleitung eines Mahnverfahren beim Amtsgericht (Gerichtskasse) zu beantragen.